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Nutzungsbedingungen zur kostenfreien Nutzung des Gäste-WLANs der Atruvia AG


1. Gegenstand der Nutzung

Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen regeln die Inanspruchnahme des Gäste-WLANs der Atruvia AG an den Standorten Frankfurt, Karlsruhe, Berlin, München und Münster.

2. Zustandekommen des WLAN-Vertrages

Zur Bereitstellung des WLAN Angebots schließt die Atruvia AG mit dem Nutzer einen Vertrag über die kostenlose Nutzung des WLAN-Netzes der Atruvia AG (nachfolgend „Gäste-WLAN“).

Für den Vertragsschluss werden dem Nutzer von der Atruvia AG individuelle Zugangsdaten zur Verfügung gestellt.

Sobald der Nutzer diese Nutzungsbedingungen akzeptiert hat, kann er den kostenlosen WLAN-Zugang nutzen und der Vertrag ist zustande gekommen.

Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten, sowie sein Passwort geheim zu halten. Der Nutzer darf die Zugangsdaten und / oder das Passwort unter keinen Umständen an Dritte weitergeben oder zulassen, dass Dritte die Daten verwenden. Erkennt der Nutzer, dass Zugangsdaten und/oder Passwörter unbefugt verwendet werden, hat er unverzüglich die Atruvia AG hierüber zu informieren. Der Nutzer haftet vollumfänglich für einen Missbrauch der Daten durch Dritte.

3. Leistungsinhalt

Mit Hilfe der WLAN-Technologie erfolgt eine kabellose Datenübertragung zwischen dem Gäste-WLAN der Atruvia AG und dem WLAN-fähigen Endgerät des Nutzers. Die Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung ist u. a. von der Netzauslastung des Internet-Backbones, von der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server des jeweiligen Inhalteanbieters und von der Anzahl der Nutzer am Standort abhängig.

Für die Nutzung des Gäste-WLANs ist ein betriebsbereites Endgerät z. B. Laptop, Smartphone, E-Book etc. Voraussetzung. Weiterhin müssen ein geeignetes Betriebssystem, Web-Browser, die aktuelle Treiber-Software der WLAN Hardware und ein entsprechendes IP-Netzwerkprotokoll installiert sein.

Es besteht weder ein Anspruch des Nutzers auf eine bestimmte Verbindungsqualität noch auf sonstige Serviceleistungen. Die Atruvia AG kann das Gäste-WLAN jederzeit deaktivieren oder das Angebot beenden.

Der Nutzer hat keinen Anspruch auf unbegrenzten Zugang zum Internet. Die Atruvia AG kann insbesondere nach eigenem Ermessen bestimmte Websites filtern bzw. blockieren.

4. Sicherheit

Die Datenübertragung zwischen dem Gäste-WLAN und dem WLAN-fähigen Endgerät des Nutzers erfolgt kabellos. Es ist nicht auszuschließen, dass sich Dritte unbefugt Zugriff auf die mittels des Gäste-WLANs zu übertragenden Daten verschaffen. Es sind auch keine Firewall und kein Virenschutz vorhanden. Der Nutzer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internets und die Übermittlung von Daten, insbesondere über eine WLAN Verbindung mit erhöhten Gefahren- und Sicherheitsrisiken verbunden sind. Es obliegt dem Nutzer eine Sicherheitskonfiguration seiner Software vorzunehmen, damit die Datenübertragung vor Zugriffen Dritter geschützt ist.

Bei Inaktivität erfolgt nach 120 Minuten, in jedem Fall jedoch nach 12 Stunden eine Trennung aus Sicherheitsgründen. Inaktivität liegt dann vor, wenn keine Kommunikation zwischen dem PC und dem Gäste-WLAN erfolgt. Eine Einwahl ist danach jederzeit im Rahmen der Regelungen des WLAN-Vertrages wieder möglich.

5. Pflichten des Nutzers

Der Nutzer hat insbesondere folgende Pflichten:

Die Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere

  • ist der unaufgeforderte Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) zu unterlassen.

  • sind diese nicht für Versuche zum unbefugten Abruf von Informationen und Daten oder zum unbefugten Eindringen in Datennetze zu nutzen.

  • dürfen keine ausführbaren Routinen (z. B. Spyware, Dialer, usw.) automatisch, unautorisiert und versteckt auf Rechner der Internet-Nutzer übertragen werden.

b) Es dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten verbreitet werden. Dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen der Atruvia AG schädigen können. Die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten.

c) Es sind die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.

d) Es dürfen keine beleidigenden oder verleumderischen Äußerungen gem. §§ 185ff StGB getätigt werden.

Die Atruvia AG ist jederzeit und insbesondere dann berechtigt, den Zugang des Nutzers zu sperren, wenn Umstände vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass das Gäste-WLAN entgegen diesen WLAN-Nutzungsbedingungen oder zu anderen unerlaubten Zwecken genutzt wird.

6. Haftung

a) Die Haftung der Atruvia AG richtet sich nach dem Telemediengesetz (TMG).

b) Die Atruvia AG stellt über das Gäste-WLAN nur einen Zugang zum Internet zur Verfügung. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch die Atruvia AG. Der Nutzer ist für die Inhalte, die er über das Gäste-WLAN abruft, einstellt oder die in irgendeiner Weise von ihm verbreitet werden, gegenüber der Atruvia AG und Dritten selbst verantwortlich.

c) Die Atruvia AG und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Gäste-WLANs und der hiermit verbundenen Leistungen durch den Nutzer beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des Gäste-WLANs verbunden sind. Erkennt der Nutzer oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, hat er die Atruvia AG davon unverzüglich zu unterrichten.

7. Datenschutz

a) Zur Begründung, Durchführung und Beendigung des Nutzungsvertrags über die Verwendung des Gäste-WLANs erhebt, verarbeitet und nutzt die Atruvia AG Bestandsdaten, die aus den Anmeldedaten des Nutzers bestehen.

b) Die Atruvia AG erhebt und verwendet Daten, die bei der Inanspruchnahme des Gäste-WLANs anfallen (Verkehrsdaten). Hierzu gehören z.B. die IP-Adresse der aufgerufenen Anbieter, personenbezogene Berechtigungskennungen, Standortdaten, sowie Beginn und Ende der jeweiligen Verbindung nach Datum und Uhrzeit sowie sonstige zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation notwendige Verkehrsdaten. Die Verkehrsdaten werden nach Beendigung der Verbindung unverzüglich anonymisiert oder gelöscht, soweit ihre Speicherung oder Verwendung nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften erlaubt oder erforderlich ist.

8. Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht.

Karlsruhe, August 2017